Korrekturmaßnahme
Maßnahme zur Beseitigung der Ursache eines erkannten Fehlers oder einer anderen, erkannten und unerwünschten Situation. Eine Korrekturmaßnahme wird ergriffen, um das erneute Auftreten eines Fehlers zu verhindern, dabei kann der Fehler unter Umständen auch mehrere Ursachen haben.
Maßnahmen zur Verhinderung des Auftretens eines Fehlers werden als Vorbeugungsmassnahmen bezeichnet.




