Fabrikationsfehler

Fehler bei der Produktion durch schlechte Arbeit, plötzliches Versagen einer Maschine oder dadurch, dass die Fertigungsverfahren nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Er haftet innerhalb einer Serie meist nur einzelnen Produkten an. Dabei können die Ursachen solcher Einzelfehler in der Regel auf technische Unzulänglichkeiten oder organisatorische Mängel im Produktionsablauf zurückzuführen sein. Gehaftet wird nur, wenn bei der Produktion oder Qualitätskontrolle ein Fehler unterlaufen ist, der die Sache mangelhaft macht und der auf einer mangelhaften Herstellungsorganisation beruht.

Dagegen fehlt eine schuldhafte Pflichtverletzung des Produzenten, wenn er die ihm zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat und dennoch infolge eines einmaligen Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers bzw. der Fehlleistung einer Maschine ein Fehler entstanden ist (Ausreißer). Ausreißer sind also vereinzelte Produkte, die trotz aller Sorgfalt einen Schaden bei der Verwendung auslösen.

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