CE-Kennzeichnung
Die CE – Kennzeichnung ist ein Konformitätszeichen für Erzeugnisse, die den technischen Harmonisierungsrichtlinien der Europäischen Union (Europäische Gemeinschaft) gerecht werden und dadurch im europäischen Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden dürfen. Ein Hersteller, dessen Erzeugnisse der Kennzeichnungspflicht unterliegen, erklärt mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung gegenüber der Gewerbeaufsicht die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Vorschriften, insbesondere mit den bisher erlassenen CE-Kennzeichnungsrichtlinien.
Die Abkürzung CE steht dabei für “Communauté Européenne” (Europäische Gemeinschaft) und wird auch als Symbol zur Aufbringung auf die Erzeugnisse verwendet. Die CE-Kennzeichnung erfüllt damit die Funktion eines EG-Freihandelszeichens, das den Behörden die Marktüberwachung erleichtern soll und Erzeugnisse ausweist, die den gemeinsamen Regeln entsprechen und die erforderlichen Prüfungen bestanden haben. In den Harmonisierungsrichtlinien der Europäischen Union (Europäischen Gemeinschaft) sind für alle Mitgliedsstaaten einheitliche Anforderungen an bestimmte Produktgruppen vereinbart.
Diese Anforderungen beschreiben grundlegende Schutzziele für den Benutzer und Verbraucher hinsichtlich der technischen Sicherheit, des Gesundheits- sowie des Arbeits- und Umweltschutzes. Weiterhin ist in den Richtlinien geregelt, welche Verfahren anzuwenden sind, um die Übereinstimmung der Produktmerkmale mit den vorgeschriebenen Anforderungen nachzuweisen. Dieser Vorgang wird Konformitätsbewertung genannt.




